Seit 6. Mai in der Bürgerschaft und schon die ersten Erfolge

Veröffentlicht am 08.09.2018 in Bürgerschaftsfraktion

Kristin Blankenburg ist Mitglied im Ortsverein Dornbreite und wurde bei der Kommunalwahl am 6. Mai 2018 direkt in die Bürgerschaft gewählt. Als jugendpolitische Sprecherin der Fraktion ist sie nun stolz, mit der Jugenberufsagentur eine Entscheidung mitgetragen zu haben, die jungen Menschen vor einem verzweifelten Lauf durch unterschiedliche Behörden und Zuständigkeitsproblemen schützen soll. Kein „Passierscheins A 38“ also, sondern eine moderne, auf den Ratsuchenden zugeschnittene Verwaltung soll es werden. 

 

Die Pressemeldung vom 31.8.2018 dazu:

SPD: EINE GUTE ENTSCHEIDUNG FÜR JUNGE ARBEITSSUCHENDE IN DER HANSESTADT

Die jugendpolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion Kristin Blankenburg sowie der Vorsitzende des Sozialausschusses Ingo Schaffenberg erklären zum gestrigen Beschluss der Bürgerschaft zum Aufbau einer Jugendberufsagentur in Lübeck:

"Die SPD-Fraktion ist erfreut über den Beschluss der Lübecker Bürgerschaft zum Aufbau einer Jugendberufsagentur. Jetzt kommen Hilfe und Beratung für die Jugendlichen aus einer Hand. Es ist wichtig, niedrigschwellige Angebote speziell für junge Menschen zu schaffen.

Um die Pressemeldung zu vergrößern, bitte das Bild anklickenNach dem Prinzip „One-Stop-Shop“ bündelt die Jugendberufsagentur alle Leistungen für junge arbeitssuchende Menschen und vereinfacht so deren Arbeitsuche. Gerade für junge arbeitssuchende Menschen ist dies ein wichtiger Schritt, auf die jungen Menschen zu“, so Kristin Blankenburg.

Ingo Schaffenberg ergänzt: „Für eine erfolgreiche, für die jungen Menschen nachvollziehbare organisatorische Struktur einer Jugendberufsagentur ist es erforderlich, dass die Steuerungs- und Kontrollgremien der Agentur in jedem Falle paritätisch besetzt sein müssen. Das heißt, dass neben Arbeitgeber*innen ebenso Vertreter*innen der Gewerkschaften und Jugend- und Auszubildendenvertretungen in diesem Gremium vertreten sein müssen.

Die Arbeit der Jugendberufsagentur darf dabei nicht die Mittel möglicher Sanktionierung oder die Androhung von Sanktionen beinhalten. Dies würde all ́ jene Jugendhilfe-Ansätze , die alle Jugendlichen mitzunehmen versuchen, konterkarieren. Eine Sanktionierung für Menschen unter 25 Jahren darf es somit nicht geben.“

„Die jungen Menschen müssen wissen, dass auch der Datenschutz für sie als jugendlichen Klient*innen gewahrt bleibt. Dies gilt im Besonderem bei rechtskreisübergreifender Zusammenarbeit. Um dies zu gewährleisten, ist eine Rechtsgrundlage für die personenbezogene Datenweitergabe zu schaffen. Sie wird eine Zustimmung der Betroffenen beinhalten und eine Garantie darüber, dass es bei Nichtzustimmung zu keinerlei Benachteiligungen für die jungen Menschen kommt. Nur wenn wir dies beachten und einhalten, wird die Jugendberufsagentur ihren Möglichkeiten gerecht werden können. Fördern statt Fordern, dies beginnt bei Verlässlichkeit und Vertrauen zueinander“, so Kristin Blankeburg und Ingo Schaffenberg abschließend.

 
 

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