Pressemitteilung zur aktuellen Situation bei der Berufsfeuerwehr Lübeck

Veröffentlicht am 13.02.2016 in Pressemitteilungen

Der SPD-Ortsverein Dornbreite hat auf seiner Mitgliederversammlung am 9. Februar 2016 beschlossen, sich für die zeitnahe und öffentlich ausgeschriebene Besetzung der Position des Bereichsleiters Feuerwehr einzusetzen. Zugleich fordert der Ortsverein den Bürgermeister der Hansestadt Lübeck auf, sämtliche freiwerdenden Stellen bei der Berufsfeuerwehr unverzüglich zu besetzen.

 

Hierzu erklärt der Vorsitzende des Ortsvereins, Nils Düster:

 

„Das Erreichen des Pensionsalter eines Feuerwehrbeamten ist weder ein überraschendes Ereignis noch ist die Organisation einer Nachfolge ein übermäßig ungewöhnlicher Vorgang für den Personal- und Organisationsservice der Hansestadt Lübeck. Wenn jedoch durch bewusstes Nichtbesetzen von frei werdenden Stellen diese nicht nachbesetzt werden, wird der sowieso schon dürftige Personalschlüssel der Berufsfeuerwehr weiter ausgedünnt. Kein Wunder also, dass dort tausende von Überstunden produziert werden, schließlich sind die Positionen tagtäglich rund um die Uhr vorzuhalten. Das vorhandene Personal schultert also die Sparambitionen des Bürgermeisters, indem sie Überstunden anhäufen. Ich fordere den Bürgermeister daher auf, sämtliche Stellen der Berufsfeuerwehr ohne das Abwarten einer neunmonatigen Karenzzeit unverzüglich zu besetzen.

 

Das ist auch deshalb dringend erforderlich, weil das Personal schon knapper bemessen ist als eigentlich beschlossen. So hat die Bürgerschaft zwar am 31. Mai 2001 den Brandschutzplan mit den aktuell 44 Funktionsstellen beschlossen, die im gleichen Beschluss langfristig angestrebte Erhöhung auf 50 Funktionsstellen ist jedoch trotz gestiegenem Arbeitsaufkommen bis heute nicht umgesetzt worden.

 

Die Idee, die Leitung des Bereichs (und sei es nur interimsweise) anderen Führungskräften der Feuerwehr zu überlassen, ist ein gefährlicher Dammbruch. Erstens ist die Ausschreibung eines Amtes im Öffentlichen Dienst schon aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 33 Grundgesetz) zwingend erforderlich. Davon entbindet auch nicht die Ausrede, die Besetzung der Position sei lediglich vorübergehender Natur. Zweitens ist die Führungsebene der Berufsfeuerwehr aktuell bereits mit Aufgaben ausgelastet, so dass die Übertragung weiterer Verantwortungsbereiche ein nicht mehr zu bewältigendes Arbeitspensum verursacht, welches die Feuerwehr nachhaltig schwächen würde. Und Drittens gab es in den vergangenen Jahren Vorgänge bei der Berufsfeuerwehr, welche einen unbedarften Beobachter durchaus zur Auffassung kommen lassen könnten, dass ein Externer als Feuerwehrchef dem Bereich guttun könnte.“

 
 

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